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Infos von uns für Sie

Physiotherapie - vom Arzt verordnet

Physiotherapie übernimmt in Deutschland nach wie vor jede Krankenkasse. Ihr Arzt darf Ihnen also Physiotherapie verordnen, und zwar so viel und in welcher Form er es für medizinisch notwendig hält.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, orientiert sich Ihr Rezept an den so genannten Heilmittelrichtlinien und dem Heilmittelkatalog, die in aktueller Version seit Januar 2021 gelten.

Falls Physiotherapie im Heilmittelkatalog für Ihre Erkrankung nicht vorgesehen ist, hat Ihr Arzt in jedem Fall die Möglichkeit, Ihnen dennoch ein Rezept auszustellen - sofern er es für "medizinisch notwendig" hält.

Sollte Ihr Arzt Ihnen kein Physiotherapie-Rezept ausstellen (aus welchem Grund auch immer), gibt es weitere Möglichkeiten: hier.

Sechs oder zehn Behandlungen pro Rezept

Bei manchen Diagnosen werden 6, bei einigen Erkrankungen auch 10 Behandlungen pro Rezept verordnet. Je nach Diagnose und Einschätzung des Arztes können 3 oder mehr Rezepte nacheinander ausgestellt werden.

Langfristverordnungen

Längerfristige Verordnungen sind laut Heilmittelrichtlinie nach wie vor möglich. Sie müssen ebenfalls individuell von Ihrem Arzt begründet werden. Besteht Ihre Krankenkasse auf einer Genehmigung dieser längerfristigen Verordnung, unterstützen wir Sie gerne beim Genehmigungsverfahren.

Wir kommen auch zu Ihnen

Physiotherapie ist mobil. Daher kommen wir gerne zu Ihnen. Ihr Arzt kann Ihnen die Behandlung als Hausbesuch verordnen.

Terminabsagen

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab. Somit haben wir die Möglichkeit, den frei werdenden Termin anderweitig zu vergeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen für nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen.